Träger des Ökumenischen Prozesses werden
Die Träger des Ökumenischen Prozesses sind Kirchen, kirchliche Werke, Dienste und Organisationen.
Vier eintägige Trägertreffen im Jahr dienen der Verabredung gemeinsamer Aktivitäten, Publikationen und Positionen und dem Informations- und Erfahrungsaustausch sowie zur Diskussion ausgewählter Schwerpunktthemen.
Die Träger des Ökumenischen Prozesses tragen zur Deckung der Kosten mit jährlichen Zuwendungen an die Koordinationsstelle von in der Regel zwischen 1.000 und 4.000 Euro bei. Um allen interessierten Organisationen die Teilnahme zu ermöglichen, sind mit Zustimmung des Trägerkreises auch geringere Zuwendungen möglich.
Darüber hinaus erklären die Träger ihre Bereitschaft, sich nach ihren Möglichkeiten an der Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zu beteiligen, die vom Trägerkreis beschlossen und von den Trägern gemeinsam verantwortet werden.
Selbstverpflichtung
Die Träger haben sich auf Selbstverpflichtungen als Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit geeinigt. Hier finden Sie die Selbstverpflichtung der Trägerorganisationen.
Schreiben Sie der Koordination
Constanze H. Latussek
Koordinatorin für den Ökumenischen Prozess „Umkehr zum Leben – den Wandel gestalten“
Ev. Akademie Sachsen-Anhalt e.V.